Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht: kompetente Vertretung für beide Seiten
Das Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechts und ist für die Regelungen aller Rechtsbeziehungen aus einem Arbeitsverhältnis verantwortlich. Ihm unterliegen sämtliche verbindlichen Bestimmungen, Gesetze und Verordnungen zur angestellten und unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Das primäre Ziel des Arbeitsrechts liegt darin, Arbeitnehmer vor Kompetenzüberschreitungen durch den Arbeitgeber zu schützen.
Die Kündigung:
Sie wurden gekündigt und möchten sich wehren? Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie dagegen vorgehen, Ihnen bleiben jedoch nur drei Wochen Zeit. Sobald Sie diese Frist überschreiten, gilt die Kündigung als akzeptiert. Rechtsanwältin Ines Schneider-Weigert unterstützt Sie dabei, einzuschätzen, ob eine solche Klage für Sie von Erfolg ist.
Die Anfechtung der Kündigung ist zwar auch ohne juristische Begleitung möglich, aber nicht zu empfehlen. Ihnen können verschiedene Fehler passieren, mit denen Sie Ihre Erfolgschancen selbst schmälern. Nicht immer geht es um die Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses. Auch das Aushandeln einer Abfindung kann von Belang sein.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag an Sie übergeben hat, lassen Sie sich dazu beraten. Denken Sie daran, dass im schlimmsten Fall sogar eine Sperrzeit beim Arbeitsamt droht. Wir prüfen und schützen Ihre Möglichkeiten!
Lohnklage oder Lohnforderung:
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn nicht rechtzeitig oder hält sich nicht an den Mindestlohn? Sie haben deshalb Schwierigkeiten, Ihre monatlichen Verpflichtungen zu begleichen und wissen nicht weiter? Warten Sie nicht ab, sondern kontaktieren Sie Ihre Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Halle.
Mit einer Lohnklage können wir die Ihnen zustehenden Gelder für Sie erstreiten. Insbesondere wenn es um die Geltendmachung von Lohnansprüchen geht, brauchen Sie die passende Anwältin.